herauslegen / herrichten

13_2f_herrichten

herauslegen/herrichten (Frage 2f)

Für das Bereitlegen der Kleidung sagt man im größten Teil von Deutschland sowie auch in der Schweiz  herauslegen oder hinlegen. Hinlegen wurde vor allem in Ostdeutschland und in Norddeutschland häufiger angeklickt, aber auch in der Schweiz und im Elsass. Im Westen von Deutschland erscheint hinlegen dagegen meistens nur als Zweitmeldung, normaler ist hier offenbar herauslegen, wie es auch in Ostbelgien und Luxemburg heißt.  Herauslegen dominiert auch in Baden und Franken, darüber hinaus wurde das Wort auch in Bayern und Österreich angeklickt - hinlegen scheint in diesen Gebieten dagegen unüblich zu sein. In Bayern, Schwaben, Österreich und Südtirol wird aber vor allem ein ganz anderes Verb verwendet, nämlich richten, genauer: in Württemberg hinrichten (standardsprachlich in anderer Bedeutung üblich), ansonsten herrichten.  Richten gehört zu recht und ist (mit oder ohne her-) in der Bedeutung ‘recht machen, in Ordnung bringen, fertigmachen’ im Südteil des deutschen Sprachgebiets in verschiedenen Kontexten anzutreffen, etwa wenn es darum geht, ein Gästezimmer gebrauchsfertig zu machen (s. https://www.atlas-alltagssprache.de/r11-f2b ) oder Unordnung und/oder Schäden zu beseitigen  (s. https://www.atlas-alltagssprache.de/r11-f2a ) - oder eben wie hier im Beispielsatz Kleidung zum Anziehen aus dem Schrank zu nehmen und auf einem Stuhl o.ä. bereit zu legen.

Her- und hin- drücken in der Standardsprache die Richtung zu der sprechenden Person (her) oder von ihr weg (hin) aus. (In der Alltagssprache wird dies allerdings nicht immer und überall systematisch beachtet, vgl. https://www.atlas-alltagssprache.de/runde-2/f24a-b/, https://www.atlas-alltagssprache.de/runde-3/f07a-f07h/ . In manchen Fällen kann die Frage der Richtung auch nicht klar beantwortet werden, müsste es herunterschlucken oder hinunterschlucken sein?). Bei hinlegen und herauslegen ist der Unterschied einigermaßen nachvollziehbar: Bei hinlegen legt man etwas ab, das man in der Hand hat, bei herauslegen muss der Gegenstand zunächst irgendwo herausgenommen werden. Bei her- bzw. hinrichten ist der Fall schwieriger - bei herrichten steht wohl das Bereitstellen im Vordergrund, bei hinrichten die Ausrichtung auf jemand anders. Die seit dem 19. Jh. standardsprachlich einzige Bedeutung von hinrichten, ‘an jmdm. das Todesurteil vollstrecken’, wurde ab dem 17. Jh. geläufiger, vorher bedeutete das Verb nur 'zugrunde richten', 'töten'  (DWB Bd. 10, Sp. 1466); hin bedeutet hier  ‘nieder, zu Boden’ (Pfeifer).