Hausmeister

10_05g

Hausmeister (Frage 5g)

Für die "Person, die sich um die ständige Instandhaltung eines (Miets-)Hauses kümmert"  (so der Fragebogen, Beispielsatz: Der ... hat gerade das Schloss an der Haustür repariert.) haben die Gewährsleute in Deutschland und Ostbelgien ebenso wie in Österreich und Südtirol fast ausnahmslos die Bezeichnung Hausmeister gemeldet, nur je einmal in Deutschland und Österreich Hauswart. Die Schweiz hebt sich deutlich ab mit der fast ebenso einheitlichen Geltung der Bezeichnung Hausabwart, neben der nur wenige (Zweit-)Meldungen für Hauswart erscheinen. Die Varianten Hausbesorger und Hauswart, die das VWB² (S. 16, 322, 338f.) für Österreich bzw. den gesamten Sprachraum aufführt (neben Hausmeister und Abwart), erscheinen in den Antworten auf unsere Frage also nur am Rande bzw. gar nicht.  Komposita mit -wart sind dabei nicht generell unüblich geworden, vgl. etwa Tankwart, Kassenwart oder Torwart;  in der Bedeutung 'Hüter, Wächter'erscheint -wart schon im Ahd.;  das Verb warten bedeutete ursprünglich 'ausschauen, bewachen' und hat sich von dort aus zu der heutigen Bedeutung, aber auch zu 'sich kümmern, pflegen' hin entwickelt. Die Variante abwarten in diesem Sinne (Hausabwart) scheint dagegen eine Schweizer Besonderheit zu sein (s. Idiotikon Sp. 1601). -meister ist aus lat. magister entlehnt, aber ebenfalls schon früh im deutschen Sprachraum zunächst im Rahmen von Kirche und Hof (vgl. etwa Küchenmeister, Stallmeister) und dann allgemeiner "für fälle, wo eine ehrende und titelhafte bezeichnung auf grund einer maszgebenden stellung, einer gelehrsamkeit oder kunst gegeben werden sollte" (DWB Bd. 12, Sp. 1952) verwendet worden.

Hausbesorger (zu besorgen in der alten Verwendung 'für etwas sorgen, sich kümmern um') kommt nach einer google-Suche (Stand 18.12.16) auch auf österreichischen Internetseiten weniger als halb so oft vor wie Hausmeister. Allerdings kommt hier vielleicht auch eine sachliche Differenzierung zum Tragen: Rechte, Pflichten und Lohntarife von Hausbesorgern sind (unter dieser Bezeichnung) in Österreich im Lauf des 20. Jahrhunderts immer fester geregelt worden; das Hausbesorgergesetz von 1969 wurde im Jahr 2000 dann "aufgelöst, da der weitgehende Kündigungsschutz und die amtliche Festsetzung der Tarife durch den Landeshauptmann als nicht mehr zeitgemäß empfunden wurden. Seitdem ist der 'Hausbetreuer', wie er zur Unterscheidung vom auslaufenden 'Hausbesorger' nunmehr genannt wird, arbeitsrechtlich ein normaler Beruf ohne spezielle Vorrechte." (https://de.wikipedia.org/wiki/Hausmeister; 18.12.16). Neben Hausbetreuer (das im Internet immer noch erheblich seltener ist als Hausbesorger) könnte also das bundesdeutsche Hausmeister für diese Unterscheidung genutzt werden.

Aus Luxemburg, Lothringen und Straßburg wird noch das französische Concierge gemeldet (das schon im 12. Jh. in der Bedeutung 'Wächter eines wichtigen Gebäudes' belegt ist, evtl. aus vulgärlat. *conservius '(Mit-)Diener" zu servus 'Sklave')  (TLFi;  vgl. ebenso Baumgartner/Ménard). Die auch aus dem Elsaß angegebene Variante Hüssigstelter ist wohl wörtlich als Haus-Angestellter ("-Eingestellter") zu übersetzen (zu i(n)stelle(n) in der Bedeutung 'anstellen', s. ElsWb Bd. 2, Sp. 589a).