Eigentümer eines Hauses

10_05h

Eigentümer eines Hauses (Frage 5h)

Die "Person, der ein (Miets-)Haus gehört", (so die Umschreibung im Fragebogen) wird  im ganzen Sprachraum vorwiegend Eigentümer oder (Haus-)Besitzer genannt. Räumliche Konzentrationen sind dabei nur undeutlich und unsicher auszumachen (so scheint im Nordwesten und in Bayern südöstlich der Donau eher Eigentümer zu überwiegen, im Saarland und  zwischen Main und Donau eher (Haus-)Besitzer (ein Wort, das noch den Zusammenhang mit dem 'Sich-Niederlassen' auf Grund und  Boden erkennen lässt – eine Verallgemeinerung auf den Besitz von beliebigen Gegenständen wie in der heutigen Verwendung von besitzen/Besitz/Besitzer wird erst ab dem 16. Jh. beobachtet (Kluge 102).

Eine Konzentration auf Bayern und Österreich zeigt sich bei der Bezeichnung Hausherr, die aber überhaupt nur verstreut angeklickt wurde (und auch zweimal in Ostdeutschland und einmal in der Schweiz). Das VWB² (S. 338) ordnet Hausherr in dieser Bedeutung Österreich und allgemein Deutschland zu und gibt als spezifisch schweizerische, allerdings veraltende Variante hierzu Hausmeister an. Statt zwischen a) Eigentümer/Besitzer ('Person, der das Haus gehört') und b) Hausmeister ('Person, die sich gegen Bezahlung darum kümmert') differenzierte man danach in der Schweiz zwischen a) Hausmeister und b) (Haus)abwart. Hier scheint es heute jedoch keine Quelle von Missverständnissen mehr zu geben, Hausmeister für 'Person, der ein Haus gehört' ist aus der Sichte unserer Schweizer Informanten offenbar nicht mehr üblich. An einigen (wenigen) deutschen Orten wurde dagegen Hauswirt angegeben, eine Variante, die nach dem VWB² wie Hausherr in ganz Deutschland gilt. Außerdem wurde – mit Verengung der Perspektive auf die Rolle des Besitzers im Mietverhältnis – stellenweise die Bezeichnung Vermieter genannt. Aus Luxemburg wurde Proprietär gemeldet, nach frz. propriétaire 'Besitzer, Eigentümer'.