Hilfsverb beim Perfekt von „stehen“

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Hilfsverb beim Perfekt von „stehen“: Das ... in der Zeitung gestanden (Frage 5b)

Die Karte zeigt die regionale Variation im Gebrauch der Hilfsverben sein bzw. haben im Perfekt von stehen. Stehen wird neben sitzen und liegen zu den so genannten „Verben der Ruhe“ gezählt. Aus den Grammatiken ist die Zweiteilung des deutschen Sprachgebiets in Bezug auf das jeweils präferierte Hilfsverb in den zusammengesetzten Vergangenheitstempora dieser drei Verben schon lange bekannt: Im Norden – d. h. in den nördlich der Mainlinie gelegenen Gebieten Deutschlands, in Ostbelgien und Luxemburg – ist das Perfekt und Plusquamperfekt mit haben üblich, im Süden – d. h. in Süddeutschland, in der Schweiz, in Liechtenstein, Österreich und Südtirol – wird das Perfekt und Plusquamperfekt mit sein verwendet (vgl. auch Weinrich 2003, S. 197; Duden-Grammatik 2016, S. 475). An diesem Gesamtbild hat sich in den letzten 40 Jahren nichts Grundlegendes geändert, wie ein Vergleich mit der Karte zu ich habe/bin (auf dem Stuhl gesessen) aus dem „Wortatlas der deutschen Umgangssprachen“ (WDU II-125) und mit einer Erhebung aus dem Jahr 2002 (Elspaß 2005, S. 29) zeigen. (Der WDU-Fragebogen enthält übrigens auch eine Frage zum Satz es ist/hat in der Zeitung gestanden; die entsprechende Karte ist allerdings nicht abgedruckt, denn die beiden Karten „unterscheiden sich nur unwesentlich voneinander“ (WDU II, S. 35). Bei näherem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass es aus dem Süden Deutschlands einige Meldungen für hat … gestanden gibt, insbesondere im Südwesten. Auffällig bleiben die Meldungen von Formen mit war (Das war in der Zeitung gestanden.) in einer ,Übergangszone‘ zwischen dem Norden und dem Süden Deutschlands. Da die Bildung der analytischen Vergangenheitstempora mit sein heute im Wesentlichen bei Verben der Fortbewegung auftritt, wird diese Formenbildung bei stehen, sitzen und liegen in den Grammatiken als Ausnahmefall behandelt, obwohl sie als „die sprachgeschichtlich ältere“ angesehen wird (Duden-Grammatik 1998, 122). Beide Formenbildungen gelten jedenfalls als standardsprachlich (Duden-Zweifelsfälle 2007, 846).